Die Schonzeit ist ein wichtiger Zeitraum für Jäger, in dem die Jagd auf bestimmte Wildtiere untersagt ist. Diese gesetzlichen Regelungen dienen dem Schutz der Tierpopulationen, insbesondere während der Paarungs- und Aufzuchtzeiten, um das Überleben des Nachwuchses zu sichern.
Die Jagdzeiten variieren je nach Wildart und sind durch das Bundesjagdgesetz sowie die Landesjagdgesetze geregelt. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gibt die „Verordnung über die Jagdzeiten“ heraus, die als Vorlage für die Landesjagdgesetze dient. Jäger müssen sich an diese Vorgaben halten und dürfen nur in festgelegten Jagdrevieren jagen.
Bei Verstößen gegen die Schonzeiten drohen hohe Bußgelder in allen Bundesländern. Einige Wildtierarten, wie Luchs, Wildkatze, Fischotter und Steinwild, haben sogar ganzjährige Schonzeiten, abhängig von der Populationsgröße. Andere Arten, wie Wildkaninchen, haben hingegen keine festgelegte Schonzeit und können das ganze Jahr über bejagt werden.
Regionale Unterschiede können zu erheblichen Abweichungen bei den Jagdzeiten in den verschiedenen Bundesländern führen. So gelten beispielsweise für den Fuchs in Baden-Württemberg, Brandenburg und Bayern unterschiedliche Schonzeiten.
Zeitfenster für die Jagd
Die Jagdzeiträume für verschiedene Wildarten variieren je nach Bundesland und unterliegen spezifischen Regelungen. So können die vom Bund festgelegten Zeiträume von den Ländern verkürzt oder aufgehoben werden. In Nordrhein-Westfalen wurde beispielsweise per Erlass die Möglichkeit geschaffen, bis 2025 die Schonzeit für Schmalrehe und Böcke aufzuheben. Dies führte zu einem Anstieg von mehr als 10 % in der Gesamtstrecke im Vergleich zu 2020/21.
Regionale Unterschiede bei den Jagdzeiten
Die regionalen Unterschiede in den Jagdzeiträumen spiegeln sich auch in den Streckenmeldungen wider. Im April 2021 wurden in NRW 3.612 Rehe erlegt, verglichen mit 2.142 im Jahr 2020. Der Regierungsbezirk Detmold steht dabei auf Platz eins in der Rehestrecke, gefolgt von Köln, Arnsberg, Münster und Düsseldorf. In Sachsen werden Jagd- und Schonzeiten gesetzlich geregelt, um einen nachhaltigen Umgang mit der heimischen Tierwelt zu gewährleisten.
„Die Bejagung von Rehen im April führt zu einer geringen Anzahl erlegter Rehe, mit einem deutlichen Schwerpunkt auf den Böcken.“
Variierende Jagdzeiten innerhalb einer Wildart
Selbst innerhalb einer Wildart gibt es Unterschiede in den Jagdzeiträumen, abhängig von Geschlecht und Alter der Tiere. Rotwild darf meist von August bis Januar bejagt werden, während für Rehböcke die Jagdzeit von Mai bis Oktober gilt. In Rheinland-Pfalz variieren die Jagdzeiten für Rotwild-Kälber (1. August bis 31. Januar) und Hirsche/Alttiere (1. August bis 31. Januar). Ähnliche Unterschiede finden sich auch bei Damwild und Rehwild.
Für einige Arten wie Wildkaninchen, Frischlinge oder Schwarzwild gelten aufgrund der hohen Bestände ganzjährige Jagdzeiten. Elterntierschutz und Muttertierschutz müssen jedoch berücksichtigt werden, um den Schutz von Jungtieren zu gewährleisten. Die spezifischen Vorschriften variieren je nach Bundesland und erfordern eine genaue Beachtung der jeweiligen Regelungen.
Schonzeit zum Schutz des Nachwuchses
Die Schonzeit spielt eine entscheidende Rolle für den Artenschutz und die Sicherung des Wildtierbestandes. Während dieser Zeit ist die Jagd verboten, damit Jungtiere ungestört aufwachsen können und die Population stabil bleibt. Besonders für bedrohte Tierarten gelten oft ganzjährige Schonzeiten, um ihren Bestand zu schützen.
Sicherung des Wildtierbestandes durch Schonzeiten
Schonzeiten tragen maßgeblich dazu bei, den Wildtierbestand zu sichern. Indem Elterntiere während der Aufzucht ihrer Jungen nicht gejagt werden dürfen, haben die Jungtiere eine höhere Überlebenschance. Dies trägt langfristig zur Stabilität und zum Wachstum der Population bei.
Laut Bundesnaturschutzgesetz beginnt die Nist- und Brutzeit für Vögel am 1. März und dauert bis zum 30. September. In diesem Zeitraum ist es verboten, Bäume, Hecken, Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen, um die Lebensräume der Vögel zu schützen.
Ganzjährige Schonzeiten für bestimmte Arten
Für manche Tierarten, insbesondere bedrohte Arten, gelten ganzjährige Schonzeiten. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich die Population erholen und stabilisieren kann. Ein Beispiel hierfür sind bestimmte Vogelarten, deren Bestand durch den Verlust von Lebensräumen und andere Faktoren gefährdet ist.
Ausnahmen während der Schonzeit
In bestimmten Fällen gibt es Ausnahmen von der Schonzeit, beispielsweise für Hegeabschüsse oder zur Seuchenbekämpfung. Auch wenn grundsätzlich das Jagen von Elterntieren während der Jungenaufzucht verboten ist, dürfen in manchen Fällen männliche Tiere erlegt werden, sofern nur die Mutter für die Aufzucht notwendig ist.
Zudem wurden für einige Vogelarten, wie Ringeltauben, Graugänse, Kanada- und Nilgänse sowie Rabenkrähen, die Jagdzeiten angepasst, um auf Schäden in der Landwirtschaft reagieren zu können. Dennoch bleibt der Schutz der Tiere während der Brutzeit oberste Priorität.
Fazit
Die Schonzeiten und Mindestmaße für die Jagd in Deutschland sind ein komplexes Thema mit vielen regionalen Besonderheiten. Für dich als Jäger ist es unerlässlich, dir einen genauen Überblick über die Schonzeiten zu verschaffen und dich im Vorfeld über das geltende Jagdrecht im jeweiligen Bundesland zu informieren. Besonders wichtig ist dies, wenn du in fremden Revieren zur Jagd eingeladen wirst.
Schonzeiten dienen in erster Linie dem Schutz des Wildtierbestandes und sichern die ungestörte Entwicklung des Nachwuchses. Für manche Arten gelten sogar ganzjährige Schonzeiten. Ausnahmen während der Schonzeit sind nur in besonderen Fällen möglich und bedürfen einer behördlichen Genehmigung.
Als verantwortungsvoller Jäger solltest du die Schonzeiten unbedingt einhalten, denn Verstöße dagegen gelten als Straftat und werden mit empfindlichen Geldbußen geahndet. Der Tierschutzgedanke steht dabei immer im Vordergrund. Indem du dich an die Regeln hältst, trägst du aktiv zum Erhalt eines gesunden und artenreichen Wildbestandes bei.
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